Das ursprüngliche Tätigkeitsgebiet der Pathologie bestand in der Leichenschau, der Obduktion, bei der der Körper verstorbener Personen untersucht wird, um die Todesursachen oder die zu Grunde
liegenden Erkrankungen festzustellen. Aufgrund der allgemeinen Fortschritte in der medizinischen Diagnostik sind solche klinischen Obduktionen heute nur noch in wenigen Fällen erforderlich und
erfolgen prinzipiell nur mit dem Einverständnis der Angehörigen.
Darüber hinaus werden gelegentlich gutachterliche Obduktionen zur Feststellung eines möglichen Zusammenhanges zwischen Tod und Unfallfolgen, bei Versorgungsleiden oder einer Berufskrankheit
durchgeführt.