AUSBILDUNG PFLEGEFACHFRAU/PFLEGEFACHMANN
Die Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann ist eine umfassend neu ausgerichtete dreijährige Ausbildung von Pflegefachkräften in Deutschland. Aus den Ausbildungsberufen der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege wird eine generalistische Ausbildung, welche die Möglichkeit für thematische Vertiefungen je nach Ihren individuellen Interessen vorsieht. Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung, wobei der Anteil Ihrer praktischen Ausbildung überwiegt.
Gesetzlicher Rahmen
Die Ausbildung ist geregelt im Pflegeberufegesetz (PflBG, 2017)
Ausbildungsdauer
Drei Jahre (Vollzeit)
Ausbildungsbeginn
1. April und 1. September jeden Jahres
Ausbildungsvergütung
1. Ausbildungsjahr: 1.140,00 €
2. Ausbildungsjahr: 1.210,00 €
3. Ausbildungsjahr: 1.305,00 €
Zulassungsvoraussetzungen
Grundvoraussetzungen sind eine gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufes. Weitere formelle Voraussetzungen sind:
a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung (zweijährige Dauer)
b) einer erfolgreich abgeschlossenen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege (einjährige Dauer)
c) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in der
Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe (einjährige Dauer)
d) eine erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer